4. Fassung des Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb in der KG Grün-Weiß Urmitz e.V.

Seit dem 27.05.2020 ist der Sportbetrieb in geschlossenen Räumen in Rheinland-Pfalz unter Auflagen wieder erlaubt. Hierzu gibt es eine Verordnung und ein Hygienekonzept seitens der Landesregierung, welche die Rahmenbedingungen für das Training beschreiben. Im Folgenden findet ihr das Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb, welches ein Tanztraining unter den aktuellen Bedingungen ermöglicht. Die 4. Fassung des Hygienekonzepts gilt ab dem 16 September 2020 und gilt nur für die Tanzgruppen der KG Grün-Weiß Urmitz. Neuerungen sind in roter Farbe gekennzeichnet.

Die folgenden Regeln sind jederzeit einzuhalten und seitens der Verantwortlichen sicherzustellen. Zusätzlich geben wir Empfehlungen für die praktische Umsetzung der Regeln im Training.

1. Für jedes Training ist ein Verantwortlicher/ eine Verantwortliche festzulegen.

2. Für jedes Training ist eine Anwesenheitsliste (s. Anlage) zu führen. Hier sind Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer zu erfassen. Die Anwesenheitsliste kann für mehrere Trainingseinheiten genutzt werden, nach dem letzten Eintrag ist die Liste zeitnah bei Thomas Seibel oder Kira Helf abzugeben. Der Verantwortliche ist pro Trainingseinheit durch Einkreisen des Kreuzes zu markieren.

3. In den aktuellen Trainingsstätten gibt es eine Begrenzung der Personenanzahl. In der Gymnastikhalle der Peter-Häring-Halle dürfen sich bis zu 30 Personen und in der Aula bis zu 26 Personen (inkl. Trainer/innen) aufhalten. In der Jakob-Reif-Halle in Kaltenengers dürfen sich bis zu 29 Personen aufhalten. Am Trainingsbetrieb dürfen nur Gruppenmitglieder der Tanzgruppe teilnehmen, es dürfen keine Zuschauer anwesend sein. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht am Training teilnehmen.

4. Bei bis zu 30 Teilnehmern im Training, darf während des Tanzens auch auf den Mindestabstand von 1,50 m verzichtet und mit Körperkontakt trainiert werden. 2 Außerhalb des Tanzens sollte jeder Teilnehmer näheren und längeren Kontakt zu anderen Teilnehmern auf ein Minimum reduzieren und auf einen Mindestabstand von 1,50 m achten. In Gruppen bis zu 10 Personen kann auch außerhalb des Sports auf den Mindestabstand verzichtet werden. Empfehlung: - Beim Aufwärmen oder Schritttraining sollte weiterhin auf Abstand zwischen den Tänzern geachtet werden, da hier keine Nähe zwischen den Tänzern nötig ist. - Mitgebrachte Gegenstände (Jacken, Trinkflaschen, etc.) sollten ebenfalls in einem Abstand von 1,50 m abgelegt werden - Im Training von Hebungen sollten möglichst auf wechselnde Partner verzichtet werden. Hier empfehlen wir weiterhin die Einteilung der Gruppe in Trainingsgruppen.

5. Beim Betreten und Verlassen der Trainingsstätte ist eine Mund- und NasenBedeckung zu tragen.

6. Beim Betreten der Trainingsstätte muss sich jeder Anwesende die Hände desinfizieren. Hinweis: - Das Desinfektionsmittel wird von der KG Grün-Weiß Urmitz zur Verfügung gestellt.

7. Der Aufenthalt innerhalb der Trainingsstätte ist außerhalb der sportlichen Tätigkeit auf ein Minimum zu reduzieren. Nach dem Training ist der Innenbereich unverzüglich zu verlassen. Empfehlung: - Teilnehmer sollten möglichst in Trainingskleidung zum Training erscheinen. - Die Gruppe soll sich möglichst im Freien vor dem Training treffen und erst zu Beginn des Trainings den Innenbereich betreten. Hierbei ist auf die Abstandsund Mundschutzregel zu achten. - Besprechungen sollen im Freien abgehalten werden.

8. Während der gesamten Trainingszeit sind zur Durchlüftung alle Außentüren und Fenster zu öffnen.

9. Umkleidekabinen und Duschen dürfen nicht genutzt werden. Toilettenanlagen dürfen nur einzeln genutzt werden.

10. Die Nutzung von jeglichen Sportgeräten aus der Sporthalle ist nicht erlaubt. Rückfragen sind an Kira Helf und Thomas Seibel zu richten. Bei weiteren Änderungen der Trainingsauflagen wird das Konzept fortlaufend aktualisiert. Änderungen werden den Trainern der Gruppen mitgeteilt.

 

Stand 11.09.2020